FAQ zum VCS-Privat-Rechtsschutz
Wer ist versichert?
Das VCS-Mitglied, welches den Rechtsschutz abgeschlossen hat und alle mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des Mitgliedes deponiert haben.
Welche Eigenschaften sind versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für Privatpersonen, insbesondere Fussgänger, Sportausübender, auch als Benützer eines Deltaseglers und Benützer eines Gleitschirms, Halter von Tieren und Schusswaffen, Rad-, Mofa- und Motorradfahrer bis 50 ccm (einischliesslich Benützung aller fahrbaren Sportgeräte wie Rollschuhe, Rollbretter, Rollskis, Inline-Skates, usw.), Mitfahrer/Passagier in privaten Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln, auch auf dem Arbeitsweg, sowie als Benützer und Eigentümer von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, für welche kein Führerausweis notwendig ist.
Der Versicherungsschutz gilt weiter für folgende Eigenschaften:
- als Dienstherr von Hausangestellten
- als Angehöriger der Schweizer Armee, Feuerwehr und des Zivilschutzes
- als Berufsausüber in unselbtändiger Stellung
- als Mieter oder Pächter einer Privatwohnung, eines Einfamilienhauses, eines Zimmers, auch einer Ferienwohung oder eines Ferienhauses, inkl. Umschwung und der Selbstversorgung dienenden Grundstücken
- als Eigentümer eines Einfamilienhauses, einer Stockwerkeinheit, eines selbstbewohnten Mehrfamilienhauses mit bis zu 3 Wohneinheiten, eines Ferienhauses oder einer Fereienwohnung, soweit diese Liegenschaften selbstbewohnt sind, in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen und sich darin kein gewerblicher Betrief befindet
- die versicherten Personen sind ebenfalls versichert bei Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern, Hoteliers und Vermietern von Ferienwohnungen. Diese Leistung umfasst die Bemühungen zur gütlichen Erledigung des Streitfalles, jedoch keine Anwalts- und Gerichtskosten.
Wo ist der Rechtsschutz gültig?
In der ganzen Welt.
Wie lange ist der VCS-Privat-Rechtsschutz gültig?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang der Versicherungsanmeldung beim VCS. Die Versicherung endet mit Austritt des Versicherten aus dem VCS und bei Nichtbezahlung des Versicherungsbeitrages.
Welche Rechtsschutzfälle sind versichert?
In der ganzen Welt bis max. Fr. 50'000.-:
- Schadenersatzrecht
- Strafrecht
In ganz Europa:
- Schadenersatzrecht
- Strafrecht
- Versicherungsrecht
- Fahrzeug-Mietrecht
- Ausweisentzug & Besteuerung
- Beratungs-Rechtsschutz bis max. Fr. 300.- pro Jahr im Zusammenhang mit personen-, familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten
In der Schweiz:
- Übriges Mietvertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Übriges Vertragsrecht inkl. Telekommunikationsvertrag, Unterrichtsvertrag, Abonnentenvertrag, Inseratevertrag und Partnervermittlungen (Innominatsverträge)
- Nachbarrecht
- Eigentumsrecht (Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern bis 3 Wohneinheiten sind den Eigentümern eines Einfamilienhauses, den Stockwerkeigentümern und den Besitzern eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung gleichgestellt)
- Miteigentum
- Mediation (in geeigneten Fällen Beizug eines Mediators vor einem Gerichtsverfahren) bis Fr. 10'000.-
