Projekte im Kanton Bern
Gebaute Projekte
Neben der ersten autofreien Siedlung Burgunder in Bern Bümpliz sind Ende 2014 mit dem Oberfeld in Ostermundigen und der Siedlung Fab-A in Biel und zwei weitere Siedlungen bezogen.
Die Texte zu den drei Siedlungen stammen z.T. von der Plattform autofrei/autoarm Wohnen: www.wohnbau-mobilitaet.ch
Die autofreie Siedlung mitten in Biel
Die Genossenschaft FAB-A hat auf dem Areal Fabrikgässli/Neuengasse mitten in Biel eine urbane und autofreie Siedlung erstellt. Dabei wurden Altliegenschaften durch eine neue energieeffiziente (Minergie-P) Gebäudestruktur ersetzt.
Der Planungs- und Bauprozess erfolgte durch weitreichende Partizipation der GenossenschafterInnen. Insgesamt werden für die 20 Wohnungen 100 Velo-Abstellplätze erstellt. Die Siedlung inmitten der Stadt Biel – 500 Meter entfernt vom Bahnhof - ist mit dem öffentlichen Verkehr perfekt erschlossen.
Die wichtigsten Zielorte sind zu Fuss und mit dem Velo erreichbar. Diverse Buslinien bedienen die Siedlung in unmittelbarer Nähe. Die Einkaufsmöglichkeiten (Lebensmittel, Post, Bank, Spezialgeschäfte etc.) befinden sich in circa 500 Meter Distanz zur Siedlung.
Rechtliche Sicherung der Autofreiheit gegenüber Baubewilligungsbehörde/ Gemeinde
Anfang 2011 hat die Genossenschaft Fab-A das Areal im Fabrikgässli im Baurecht übernommen. Die Erstellung einer autofreien Siedlung war seitens der Stadt Biel explizit erwünscht, ja als Baurechtsnehmerin ist sie gar verpflichtet, eine autofreie Siedlung zu erstellen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und aufgrund mehrerer Einsprachen musste ein ordentlicher Parkplatznachweis erbracht werden (ohne finanzielle Auflage).
Rechtliche Sicherung Autofreiheit gegenüber den Mietern
Die MieterInnen verpflichten sich gemäss Statuten der Genossenschaft, während der Mietdauer weder Eigentum an Motorfahrzeugen zu halten noch solche zu besitzen. Begründete Ausnahmen hierzu sind im Vermietungsreglement geregelt. In den Statuten, dem Vermietungsreglement und der Verpflichtungserklärung sind die Sanktionen festgehalten, falls eine Mieterin oder ein Mieter den Bestimmungen der Autofreiheit zuwiderhandelt (Ausschluss aus der Genossenschaft, Kündigung der Wohnung).
Eigentümer / Bauträger | Genossenschaft FAB-A |
Datum Erstbezug | August 2014 |
Typisierung | Autofrei |
Lage | Fabrikgässli, Biel |
BGF (Wohnen) (m2) | 2400 |
Arealfläche (ha) | 0.15 |
Anzahl Wohneinheiten | 20 |
Anzahl BwohnerInnen | 53 |
Belegungsvorschriften | ja |
Miete / Eigentum (%) | 100% Miete |
Car Sharing innerhalb Arealgrenzen | - |
Anzahl Parkplätze (Besucher und Bewohner | - |
Parkplätze / Wohneinheit (Bewohner, Besucher, Carsharing) | - |
Veloabstellplätze | 100 |
ÖV Güteklasse nach ARE | A |
Web |
Dokumente
Die ökologische autofreie Überbauung
Die Wohnbaugenossenschaft Oberfeld ermöglicht mit der Siedlung Oberfeld Mobilität ohne Auto und fördert die Gemeinschaft in einer aussergewöhnlichen Siedlung: verdichtete Bauweise, Anschluss an bestehende gute ÖV-Verbindungen, im Konzept mitgeplanter Aussenraum. Die Eckdaten sind: Minergie-P-Standard, Holzbau, ökologische natürliche Baumaterialien, Miet- und Eigentums-Wohnungen. Es stehen gedeckte Veloparkplätze sowie eine grosszügige Einstellhalle für Fahrräder aller Art zur Verfügung. Der Bus ist in unmittelbarer Nähe. Die Mobility-Fahrzeuge stehen am Siedlungsrand zur Verfügung. Die Anschaffung von Veloanhängern und die Einrichtung einer Velowerkstatt sowie Ladestationen für E-Bikes sind geplant. Einkaufsmöglichkeiten (Coop, Migros, Spezialgeschäfte) befinden sich in nächster Nähe.
Rechtliche Sicherung der Autofreiheit gegenüber Baubewilligungsbehörde/ Gemeinde
Gemäss Überbauungsordnung für die „Autofreie Siedlung Oberfeld“ inkl. Vereinbarung betreffend autofreies Wohnen mit der Gemeinde Ostermundigen, Stockwerkeigentümerreglement, Nutzungs- und Verwaltungsordnung (NVO): Die Bewohner verpflichten sich, ein Motorfahrzeug nicht mehr als zwei Nächte pro Woche während eines Monats im Umkreis von 500 Meter der Siedlung zu parkieren. Verstösse gegen die obige Regelung können mit einer Konventionalstrafe von CHF 30‘000.- belegt werden. Bei wiederholten Verstössen Kaufrecht für Eigentumswohnungen und Kündigung bei MieterInnen. Ausnahmen sind in Härtefällen möglich. Die Gemeinde verfügt zusätzlich über die Möglichkeit, die Genossenschaft über eine Verfügung dazu zu zwingen, eine Einstellhalle zu bauen, sollte nachgewiesenermassen der Bedarf dazu bestehen. Dies wurde mit baurechtlichen und grundbuchlichen Massnahmen gesichert (Einfahrtsparzelle mit unterirdischem Überbaurecht, Schuldbriefe).
Sicherung Autofreiheit gegenüber den Mietern
Nutzungsordnung mit Autoverbot für BewohnerInnen.
Eigentümer / Bauträger | Wohnbaugenossenschaft Oberfeld |
Datum Erstbezug | August 2013 |
Typisierung | Autofrei |
Lage | Lindenweg, Ostermundigen |
BGF (Wohnen) (m2) | 11'000 |
Arealfläche (ha) | 1.25 |
Anzahl Wohneinheiten | 100 |
Anzahl BewohnerInnen | 250 |
Belegungsvorschriften | ja |
Miete / Eigentum (%) | 50% Miete |
Car Sharing innerhalb Arealgrenzen | 1 |
Anzahl Parkplätze (Besucher und Bewohner) | 9 |
Anzahl Parkplätze (Besucher und Bewohner) | 0.1 |
Veloabstellplätze | 500 |
ÖV Güteklasse nach ARE | A |
Web |
Dokumente
- Oberfeld Erläuterungsbericht Auflageexemplar 2011
- Oberfeld Ersatzparkplätze sicher Präsentation 2014
- Oberfeld Infoblatt Autofreiheit 2013
- Oberfeld Grundlagen zur Autofreiheit 2013
- Oberfeld Nutzung und Verwaltungsordnung Entwurf 2011
- Oberfeld Statuten 2011
- Oberfeld Überbauungsordnung VelostattAuto
- Oberfeld Ueberbauungsordnung Plan Auflageexemplar 2011
MINERGIE P-ECO und autofrei
Die erste autofreie Siedlung der Schweiz ist Realität. In Bümpliz Süd ist eine Wohnsiedlung entstanden, die in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht einmalig und nachhaltig ist.
Die Siedlung Burgunder schliesst im Norden und Westen an ein traditionelles kleinmassstäbliches Wohnquartier an, wird südöstlich von der Bahnlinie Bern-Freiburg und nordöstlich von einem alten Fabrikareal begrenzt. Zusammen mit einem dritten Gebäude (Laubenhaus der wok Burgunder AG) umgeben die beiden von der npg AG erstellten, mit dem Qualitätslabel MINERGIE-P-ECO® zertifizierten, Stadthäuserzeilen einen gemeinsamen Zugangs- und Aufenthaltshof. In den beiden neu erbauten, von BSR Bürgi Schärer Raaflaub Architekten geplanten Liegenschaften stellt die npg AG 40 Wohneinheiten unterschiedlicher Grösse zur Verfügung.
Im Rieghaus, einem bestehenden Altbau, der erhalten blieb und welcher zusammen mit einer grosszügigen Grünfläche und einem Spielplatz den zentralen Kern der Siedlung bildet, befinden sich nebst zwei Wohnungen eine Kindertagesstätte sowie ein Gemeinschaftsraum. Das Rieghaus weist MINERGIE®-Standard auf.
Rechtliche Sicherung der Autofreiheit gegenüber Baubewilligungsbehörde/ Gemeinde
Verpflichtung zur nachträglichen Erstellung von Parkplätzen (Freihalten von Baufeld für Einstellhalle), falls Bestimmungen verletzt werden, sowie Eintrag im Grundbuch und Errichtung von Schuldbriefen (CHF 470‘000.-). Pflicht zum jährlichen Reporting gegenüber den Behörden.
Sicherung Autofreiheit gegenüber den Mietern
Mietverträge mit Autoverbot
Eigentümer / Bauträger | Npg AG und Wok Burgunder AG |
Datum Erstbezug | August 2011 |
Typisierung | Autofrei |
Lage | Burgunderstrasse, Bümplitz |
BGF (Wohnen) (m2) | 5124 |
Arealfläche (ha) | 0.78 |
Anzahl Wohneinheiten | 80 |
Anzahl BwohnerInnen | 180 |
Belegungsvorschriften | ja |
Miete / Eigentum (%) | 100% Miete |
Car Sharing innerhalb Arealgrenzen | 3 |
Anzahl Parkplätze (Besucher und Bewohner) | 13 |
Parkplätze / Wohneinheit (Bewohner, Besucher, Carsharing) | 0.2 |
Veloabstellplätze | 200 |
ÖV Güteklasse nach ARE | A |
Web | |
Weitere Informationen |
Geplante Siedlungen
Neben den bereits bestehenden Siedlungen, sind im Kanton Bern auch verschiedene autofreie oder autoarme Siedlungen geplant bzw. bereits im Bau, unter anderem:
Das Berner Bauprojekt
Im Stöckacker-Quartier in Bümpliz an der Bethlehemstrasse entstehen insgesamt 146 neue städtische Wohnungen; der Grossteil davon hindernisfrei. Dafür wird die heute noch bestehende alte Siedlung rückgebaut, um Platz zu schaffen für die neue.
Das durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossene Quartier – Tramhaltestelle und S-Bahn-Station befinden sich in unmittelbarer Nähe – wird unter Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien von MINERGIE-P-ECO und den Zielvorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft unter Federführung der Stadt Bern errichtet.
Rechtliche Sicherung der Autofreiheit gegenüber Baubewilligungsbehörde/ Gemeinde
Der im Überbauungsplan festgelegte Freihaltebereich ist für später gegebenenfalls zu erstellende unterirdische Abstellplätze für Motorfahrzeuge freizuhalten.
Die Gemeinde verfügt in dem für baupolizeiliche Anordnungen massgebenden Verfahren gegenüber der Grundeigentümerschaft die Erstellung zusätzlicher Abstellplätze für Motorfahrzeuge im Freihaltebereich, sofern und soweit das Unterschreiten der Normvorgaben des kantonalen Rechts baupolizeiwidrige Zustände verursacht oder die Nachbarschaft beeinträchtigt.
Anstelle der Parkplatzersatzabgabe hat die Grundeigentümerschaft die finanziellen Mittel für die Erstellung der nach den kantonalen Normvorschriften erforderlichen Abstellplätze vor der Genehmigung dieser Überbauungsordnung in unwiderruflicher Weise gegenüber der Gemeinde sicherzustellen. Die Gemeinde regelt die Einzelheiten mit der Grundeigentümerschaft in einem Vertrag.
Sicherung Autofreiheit gegenüber den Mietern
Mietverträge mit Autoverbot
Eigentümer / Bauträger | Stadt Bern |
Datum Erstbezug | Winter 2015 |
Typisierung | Autoarm |
Lage | Bethlehemstrasse, Bern-Bümpliz |
BGF (Wohnen) (m2) | |
Arealfläche (ha) | |
Anzahl Wohneinheiten | 146 |
Anzahl BewohnerInnen | |
Belegungsvorschriften | |
Miete / Eigentum (%) | 100% Miete |
Car Sharing innerhalb Arealgrenzen | 1 geplant in UEO |
Anzahl Parkplätze (Besucher und Bewohner) | 30 |
Parkplätze / Wohneinheit (Bewohner, Besucher, Carsharing) | 0.2 |
Veloabstellplätze | 1 pro Anzahl Zimmer pro Wohnung |
ÖV Güteklasse nach ARE | A |
Web |
Haus zum Wohnen und Arbeiten
Mit dem Bau der neuen Energiezentrale Forsthaus der Stadt Bern wird das Areal der alten Kehrichtverbrennungsanlage Warmbächli frei. In den nächsten Jahren entsteht dort ein neues Quartier mit besten Voraussetzungen für attraktiven Wohnraum. Auf dem Areal werden rund 250 Wohnungen gebaut, davon ist mindestens die Hälfte für gemeinnützigen Wohnungsbau vorgesehen. Damit sind die Grundsteine für eine Neuausrichtung des ehemaligen Gewerbeareals gelegt.
Herausragendes Merkmal des Siegerprojektes ist die Idee, die ehemalige Gewerbeliegenschaft an der Güterstrasse 8 stehen zu lassen und in ein Haus zum Wohnen und Arbeiten umzubauen. Die Faszination, ein Gewerbehaus in Wohn- und Gewerberaum umzugestalten, ist unter anderen ein gemeinsamer Nenner der Mitglieder der Wohnbaugenossenschaft Warmbächli.
Rechtliche Sicherung der Autofreiheit gegenüber Baubewilligungsbehörde/ Gemeinde
UEO im momentanen Zustand (Jan 2015) nach alter Bauverordnung. Freihaltebereich ist für später gegebenenfalls zu erstellende unterirdische Abstellplätze für Motorfahrzeuge frei zu halten. Die Gemeinde verfügt in dem für baupolizeiliche Anordnungen massgebenden Verfahren gegenüber der Grundeigentümerschaft die Erstellung zusätzlicher Abstellplätze für Motorfahrzeuge im Freihaltebereich, sofern und soweit das Unterschreiten der Normvorgaben des kantonalen Rechts baupolizeiwidrige Zustände verursacht oder die Nachbarschaft beeinträchtigt.
Anstelle der Parkplatzersatzabgabe hat die Grundeigentümerschaft die finanziellen Mittel für die Erstellung der nach den kantonalen Normvorschriften erforderlichen Abstellplätze vor der Genehmigung dieser Überbauungsordnung in unwiderruflicher Weise gegenüber der Gemeinde sicherzustellen. Die Gemeinde regelt die Einzelheiten mit der Grundeigentümerschaft in einem Vertrag.
Eigentümer / Bauträger | Genossenschaft Warmbächli |
Datum Erstbezug | |
Typisierung | Autofrei oder Autoarm |
Lage | Güterstrasse 8, Bern |
BGF (Wohnen) (m2) | |
Arealfläche (ha) | |
Anzahl Wohneinheiten | |
Anzahl BwohnerInnen | |
Belegungsvorschriften | |
Miete / Eigentum (%) | 100% Miete |
Car Sharing innerhalb Arealgrenzen | |
Anzahl Parkplätze (Besucher und Bewohner) | |
Parkplätze / Wohneinheit (Bewohner, Besucher, Carsharing) | |
Veloabstellplätze | |
ÖV Güteklasse nach ARE | A |
Web |
Dokumente
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Mit der Wohnüberbauung Mutachstrasse bezweckt die Stadt Bern die Realisierung von einfachem und günstigem Wohnraum für etwa 220 Einwohnerinnen und Einwohner. Das künftige Projekt soll sich am Grundsatz der Reduktion auf das Notwendige orientieren.
Trotzdem sollen bei der neuen Überbauung gemeinschaftliche Einrichtungen nicht zu kurz kommen. Die neue Wohnbebauung soll bezüglich Energieeffizienz und Nachhaltigkeit vorbildlich sein.
Eigentümer / Bauträger | Stadt Bern |
Datum Erstbezug | |
Typisierung | Autoarm |
Lage | Muttachstrasse, Bern |
BGF (Wohnen) (m2) | |
Arealfläche (ha) | |
Anzahl Wohneinheiten | 110 |
Anzahl BewohnerInnen | 220 |
Belegungsvorschriften | |
Miete / Eigentum (%) | 100% Miete |
Car Sharing innerhalb Arealgrenzen | |
Anzahl Parkplätze (Besucher und Bewohner) | |
Parkplätze / Wohneinheit (Bewohner, Besucher, Carsharing) | |
Veloabstellplätze | |
ÖV Güteklasse nach ARE | |
Web |
Dokumente
Wohnraum
2004 wurde die Einzonung des Viererfelds durch die Berner Stimmbevölkerung knapp abgelehnt. Seither hat die Stadt Bern als Wohnstadt an Bedeutung gewonnen und die Bevölkerung wächst. Da die Baulandreserven der Stadt Bern knapp werden und ein grosser Bedarf an zusätzlichem Wohnraum vorhanden ist, sind das Mittel- und Viererfeld für die Stadtentwicklung von grosser Bedeutung. Insgesamt soll auf dem Vierer- und Mittelfeld Wohnraum für rund 3000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen.
Rechtliche Sicherung der Autofreiheit gegenüber Baubewilligungsbehörde/ Gemeinde
Mobilitätskonzept (wenn unter 0.5)
Eigentümer / Bauträger | Stadt Bern |
Datum Erstbezug | |
Typisierung | Autoarm |
Lage | Mittelfeld und Viererfeld, Bern |
BGF (Wohnen) (m2) | |
Arealfläche (ha) | |
Anzahl Wohneinheiten | 1000-1200 |
Anzahl BewohnerInnen | 3000 |
Belegungsvorschriften | |
Miete / Eigentum (%) | Mix |
Car Sharing innerhalb Arealgrenzen | |
Anzahl Parkplätze (Besucher und Bewohner) | Viererfeld max. 0.3/Wohnung, Mittelfeld max. 0.3/Wohnung |
Parkplätze / Wohneinheit (Bewohner, Besucher, Carsharing) | 0.3 Mittelfeld, 0.5 Viererfeld |
Veloabstellplätze | |
ÖV Güteklasse nach ARE | A |
Web |
Urbanes Zentrum
Die Entwicklung rund um den neuen „Bärenplatz“ wird zur Keimzelle und Impulsgeber der beabsichtigten Bahnhofsentwicklung und Nutzungsaufwertung entlang der Bernstrasse und hat das Potential, den umliegenden und neugeschaffenen öffentlichen Raum zu beleben sowie zum urbanen Zentrum von Ostermundigen zu werden.
Im Erdgeschoss sind daher Nutzungen vorgesehen, die sich vollumfänglich nach dem öffentlichen Bedarf richten (Detailhandel, Restauration etc.). Ebenso orientiert sich das neue Restaurant „Bären“ zum öffentlichen Platz. Im unteren Teil des Hochhauses und in dessen Sockel ist ein Hotel vorgesehen. Weiter stapeln sich individuell unterteilbare Wohngeschosse im Turm.
Im Zusammenspiel mit dem fünfgeschossigen Sockelzubau und dem viergeschossigen Kubus, in welchem sich oberhalb des öffentlichen Erdgeschosses Dienstleistungs- und Büronutzungen befinden, wird dieses einen dichten, urbanen aber doch zugänglichen und einladenden zentralen Ort für die Bevölkerung von Ostermundigen bilden. Die Gesamtbebauung wird mindestens im Minergie©-Standard erstellt.
Eigentümer / Bauträger | Bären Ostermundigen AG |
Datum Erstbezug | |
Typisierung | autoarm |
Lage | Bärenplatz, Ostermundigen |
BGF (Wohnen) (m2) | |
Arealfläche (ha) | Total 27 000 m2 |
Anzahl Wohneinheiten | Noch offen, ein Mix aus Wohnen, Hotel und Gastro, Verkauf und Dienstleistungen und Büro |
Anzahl BewohnerInnen | |
Belegungsvorschriften | |
Miete / Eigentum (%) | Mix |
Car Sharing innerhalb Arealgrenzen | |
Anzahl Parkplätze (Besucher und Bewohner) | Total 240, wobei 100 für Bewohner zur Verfügung stehen. |
Parkplätze / Wohneinheit (Bewohner, Besucher, Carsharing) | |
Veloabstellplätze | |
Sicherung Autofreiheit gegenüber den Mietern | |
ÖV Güteklasse nach ARE | A |
Web |
Attraktive und dichte Ortsmitte
Schaffung einer attraktiven und dichten Ortsmitte in der Funktion als Gemeindezentrum mit guter sozialer Durchmischung. Aufwertung und optimale Anbindung des Bahnhofs Köniz an das Gemeindezentrum.
Die ZPP Nr. 5/8 ‚Zentrum Köniz Nord' ist in die Sektoren A, B und C.
Die Parkierung für den gesamten Sektor A erfolgt in einer unterirdischen etappierbaren Quartiereinstelhale. Oberirdisch sind nur Kurzzeit-Parkplätze zulässig.Die Zahl der zulässigen Parkplätze ist gegenüber dem Normbedarf zu reduzieren.
Es gilt der Wert der unteren Bandbreite gem. Art. 51 kant. BauV.
Eigentümer / Bauträger | Masterplan |
Datum Erstbezug | |
Typisierung | keine |
Lage | Zentrum Köniz Nord |
BGF (Wohnen) (m2) | |
Arealfläche (ha) | |
Anzahl Wohneinheiten | |
Anzahl BewohnerInnen | |
Belegungsvorschriften | |
Miete / Eigentum (%) | Mix |
Car Sharing innerhalb Arealgrenzen | |
Parkplätze / Wohneinheit (Bewohner, Besucher, Carsharing) | |
Veloabstellplätze | |
Sicherung Autofreiheit gegenüber den Mietern | |
ÖV Güteklasse nach ARE | A |
Web | www.koeniz.ch/wirtschaft/entwicklung-gemeinde/zentrum-koeniz-nord.page/645 |