Autofrei Wohnen
Auf dieser Webseite finden Sie Grundlagen, Beispiele und Hinweise für die Realisierung autofreier und autoarmer Wohnsiedlungen.
Die bau- und planungsrechtlichen Randbedingungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
Informationen zu anderen Kantonen finden Sie beim VCS Schweiz: www.verkehrsclub.ch/autofrei-wohnen
Die bau- und planungsrechtlichen Informationen beziehen sich auf die aktuelle Rechtslage im Kanton Bern.
Am 1. August 2014 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für autofreies und autoarmes Wohnen wesentlich vereinfacht.
- Der Baubewilligungsweg erlaubt nun ein Vorgehen ohne Ausnahmebewilligung
- Die Rückfallebene wurde wesentlich vereinfacht
- Auch der Planungsweg kann analog zum Baubewilligungsweg vereinfacht werden
Im Zentrum des Baubewilligungswegs steht das Mobilitätskonzept. Dazu hat der VCS einen Leitfaden entwickelt, der Sie bei der Umsetzung der Anforderung der Bauverordnung unterstützt.