Mobilitätskonzept

Da der Kanton zur Zeit nicht vorsieht, die Anforderungen an ein Mobilitätskonzept zum Beispiel in einer Anleitung zu konkretisieren, hat sich der VCS Bern dieser Aufgabe angenommen.

Mit dem Mobilitätskonzepte für autoarme und autofreie Wohnsiedlungen hat der VCS Bern die Anforderungen an ein Mobilitätskonzept gemäss der neuen Bauverordnung des Kantons Bern konkretisiert. Dank dieser Arbeitshilfe soll der Aufwand für Investoren, Planer oder Behörden für die Realisierung autofreier und autoarmer Wohnsiedlungen möglichst reduziert werden.

Das Mobilitätskonzept bildet eine wichtige Grundlage für die Bewilligung autoarmer und autofreier Siedlungen durch die Baubewilligungsbehörde. Daher ist eine möglichst klare und einfach Umsetzung der Anforderungen der Bauverordnung für alle Beteiligten von grosser Bedeutung.

Das Mobilitätskonzept soll allenfalls angepasst werden, sobald erste Beispiele vorliegen, welche auf der Grundlage der neuen Bauverordnung bewilligt wurde.

Vorschlag Struktur
Rückmeldungen
Vorschlag Struktur

Mobilitätskonzept

Kapitel 


Inhalt 


1. Formeller Antrag 

·  Antrag auf eine Reduktion der Anzahl Parkplätze gemäss Artikel 54a, BauV. 


2. Ausgangslage 

·  Beschrieb des Projektes mit wichtigen Eckdaten 

·  Nachweis, dass die "Wohnüberbauung" auf Bewohner und Bewohnerinnen ausgerichtet ist, die sehr wenige oder keine Motorfahrzeuge besitzen.


3. Standortanalyse 

·  bestehendes Angebot des öffentlichen Verkehrs

·  bestehende und geplante Mobilitätsangebote 

·  Integration in die bestehende Siedlungsstruktur (Entfernung Schule / Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten, etc.) 


4. Parkierung 

 ·  nach Artikel 51 BauV geforderten Parkplatzzahl

·  geplante Anzahl Bewohnerparkplätze 

·  geplante Anzahl (Pflicht-)Parkplätze für Besucherinnen und Besucher, für Güterumschlag, Notfalldienste, Menschen mit Behinderung, Spitex, usw. 

·  geplante Anzahl und Lage Abstellplätze für Fahrräder


5. Massnahmen (geplante Mobilitätsangebote) 

·  Beschrieb der Mobilitätsmassnahmen wie (Auswahl): 

§  Sharing-Angebote: Car-Sharing, Fahrgemeinschaften, Bike-Sharing 

§  Service- Angebote: Lieferdienste, Ladestationen, Reparatur-Service

§  öV-Angebote: Mobilitätsgutscheine, Tageskarten 


6. Sicherstellung der reduzierten Parkplatzbenutzung 

·  Beschreibung  der Sicherung der Verpflichtungen zur“ Autofreiheit“ (auch für zukünftige Mieter und Eigentümer), z.B. Eintrag im Grundbuch

·  Mustermietvertrag in der die Autofreiheit geregelt ist 

·  Beschrieb der Reaktion bei Nichteinhalten der Verpflichtungen aus dem Mobilitätskonzept 


7. Selbstkontrolle

·  Art der Selbstkontrolle 

·  Geplante Massnahmen zur Durchsetzung der reduzierten Parkplatzbenutzung

Rückmeldungen

Die VCS-Regionalgruppe Bern freut sich über Rückmeldungen:

  • Welche Informationen fehlen?
  • Wer kann eigene Erfahrungen einbringen?
  • Wo sind neue Projekte in Planung?

Die VCS-Regionalgruppe Bern möchte an dieser Stelle allen Beteiligten danken, die ihr Wissen und ihre Erfahrung für diese Dokumentation zur Verfügung stellen.

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