Planungsweg

Der Weg für Behörden

Autofreies Wohnen kann durch eine Gemeinde in dafür geeigneten Gebieten vorgeschrieben werden.

Dabei passt die Gemeinde die planungsrechtlichen Vorschriften an und legt fest, dass in einem bestimmten Gebiet nur eine reduzierte Anzahl Parkplätze erstellt werden darf.

Um autofreies oder autoarmes Wohnen zu ermöglichen ist keine spezielle Zonenvorschrift erforderlich. Autofreie/autoarme Projekte können in jeder Wohnzone via Baubewilligung realisiert werden.

Es ist nicht (mehr) erforderlich, in den Vorschriften Massnahmen aufzunehmen, um die spätere Realisierung von Parkplätzen sicherzustellen. Die Bauverordnung zeigt auf, welches Vorgehen der Kanton für die „dauerhafte Sicherung und die Kontrolle der reduzierten Parkplatzbenutzung“ als zweckmässig erachtet.

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