Baubewilligung

Der Weg für Bauträger

Autofreies oder autoarmes Wohnen kann in jeder Wohnzone im Baubewilligungsverfahren geregelt werden.

Am 1. August 2014 sind die entsprechenden rechtlichen Vorgaben in der Bauverordnung (BauV)  des Kantons Bern angepasst worden.

Mit dieser Revision soll „die Realisierung von motorfahrzeugarmen und motorfahrzeugfreien Siedlungen erleichtert und indirekt vergünstigt werden“, wie es im Vortrag an den Regierungsrat heisst.

BSG 721.1 - Bauverordnung (BauV)

Vortrag der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion an den Regierungsrat zur Änderung der Bauverordnung (BauV),
22. April 2014 (PDF)

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