Flughafen Belp: Öffentliche Gelder nur für Lärmschutzmassnahmen ausgeben

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Die kantonale Vereinigung gegen Fluglärm VgF und der VCS Kanton Bern kritisieren scharf den Entscheid des Regierungsrates, mit sicher zwei und möglicherweise insgesamt 4 Millionen Franken öffentlichen Geldern die 4. Ausbauetappe des Flughafens Bern-Belp mitfinanzieren zu wollen.
Damit fördert der Kanton Lärm und Klimawandel. Die geplanten Ausbaupläne führen zusammen mit der Änderungen des Betriebsreglements und dem vorgesehenen Südanflug zu mehr Flugverkehr und Fluglärm. Beide Umweltverbände fordern jetzt, dass die zwei Millionen Investitionsbeiträge in Lärmschutzmassnahmen fliessen sollen.

Der Flughafen positioniert sich im Linien- und Charterverkehr für Badereisen immer mehr als Entlastungsflughafen für die Landesflughäfen. Mit der 4. Ausbauetappe will er nun insbesondere für Privat- und Businessjets wesentlich attraktiver werden. Die Gefahr ist gross, dass diese durch das Potential der geplanten Infrastruktur der 4. Ausbauetappe auf dem Flughafen Bern stark zunehmen, da sie auf den Landesflughäfen keinen Platz mehr finden. Für die Region Bern bedeutet das viel Lärm und wenig Wertschöpfung. Die Umweltverbände sind entschieden gegen einen weiteren Ausbau des Flughafens Bern.

Die Zunahme des Flugverkehrs ist bis jetzt weitgehend ungeregelt, obwohl sein Einfluss auf den Klimawandel immer wichtiger wird. Bern ist zudem mit dem Zug auch von den Landesflughäfen aus bestens erschlossen. Auf den vierten Ausbauschritt wird wohl schon bald der fünfte folgen – mit noch mehr Fluglärm für die Region. Das schadet der hohen Lebensqualität und gefährdet damit auch einen wichtigen Standortvorteil der Hauptstadt-Region Bern.

Angesicht des volkswirtschaftlich fraglichen Nutzens der 4. Ausbauetappe und der damit verbundenen erheblichen Lärmfolgen besteht für den Kanton ein grosses Risiko, dass die öffentlichen Gelder für den Flughafenausbau nicht nachhaltig investiert werden. VgF und VCS fordern den Kanton deshalb auf, die zwei Millionen im Wesentlichen für Lärmschutzmassnahmen einzusetzen.

Schallschutzkonzept jetzt erarbeiten und umsetzen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von VgF und VCS gegen die 4. Ausbauetappe zwar abgewiesen, lässt aber Türen offen für eine Neubeurteilung, einerseits bei Zunahme der Flugbewegungen oder bei lauteren Flugzeugmodellen, anderseits im Zusammenhang mit dem pendenten Verfahren betreffend Südanflug.

Lautere Flugzeuge sind unter anderem mit der Flottenerweiterung von SkyWork mit dem gegenüber den heutigen Turbopropflugzeugen (Saab 2000) wesentlich lauteren Jets (Embraer 170) bereits angesagt. Eine Zunahme von Flugbewegungen und Fluglärm wird mit den geplanten Infrastrukturausbauten unweigerlich folgen.

Zusätzlich weist das Bundesgericht darauf hin, dass auch bei Einhaltung der geltenden Immissionsgrenzwerte der Flughafen Bern vorsorgliche Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung ergreifen muss, sofern diese betrieblich und wirtschaftlich tragbar erscheinen. Der Kanton hat jetzt die Gelegenheit seinen Beitrag an diese Lärmschutzmassnahmen zu knüpfen.

 

Weitere Informationen:

VCS Kanton Bern, Stéphanie Penher, Geschäftsleiterin, 079 711 19 15
Vereinigung gegen Fluglärm VgF, Guido Frey, Geschäftsführer, 077 455 70 20
Vereinigung gegen Fluglärm VgF, Dan Hiltbrunnner, Präsident, 079 758 45 42

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