Richtplan

Kanton Bern ignoriert die Realität des Klimawandels

|

Der Kanton Bern verpasst bei den Anpassungen ’18 des Richtplans die Gelegenheit, auf die drohende Klimakatastrophe zu reagieren. Das ist verantwortungslos, insbesondere den zukünftigen Generationen gegenüber. Der VCS Bern sieht den Kanton in der Pflicht, auf die absehbare Klimaerwärmung und deren verheerende Folgen frühzeitig und adäquat auch im Bereich der Raumplanung zu reagieren. Die allgemeine Stossrichtung des Richtplans wird dieser Verantwortung aber nicht gerecht, weshalb der VCS Bern Nachbesserungen fordert.

Die Schweiz hat das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und damit den Willen ausgedrückt, die globale Klimaerwärmung möglichst unter 2°C, besser noch unter 1.5°C zu halten. Die gegenwärtige Politik der Schweiz steuert aber auf eine katastrophale Klimaerwärmung von 3°C zu. Damit das Ziel des Pariser Klimaabkommens erreicht werden kann, sind grosse Anstrengungen nötig – und die Kantone mit in der Pflicht, diese anzupacken. Konkret bedeutet das, dass der Kanton bereits jetzt aufzeigen muss, wie er die CO2-Emissionen bis 2050 auf netto null senken will.
Bei der Umsetzung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundesrates herrscht im Kanton Bern immer noch ein eklatantes Vollzugsdefizit. Die dreissigjährige Frist ist am 31. März 2018 verstrichen und viele Lärmsanierungen sind noch nicht einmal projektiert, geschweige denn umgesetzt. Der VCS Bern pocht auf den Gesundheitsschutz der strassenlärmgeplagten Bevölkerung und verlangt auch hier vom Kanton, seine Verantwortung wahrzunehmen.

Der VCS Bern fordert den Kanton auf, den Richtplan in folgenden Punkten nachzubessern:

a) Die Mobilitätspolitik des Kantons Bern muss mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sein. Dies bedeutet: Der gesamte Verkehr muss bis spätestens 2050 fossilfrei ablaufen.

b) Beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur für den MIV ist ein Marschhalt zwingend. Der Kanton soll für die Fertigstellung des laufenden Nationalstrassenprojekts A5-Westast in Biel nur in reduziertem Umfang und ohne Anschlüsse im Stadtzentrum sorgen. Zusätzliche Erweiterungen des Strassennetzes - mit Ausnahme von einzelnen zur Stadtreparatur dienenden Projekten - sind abzulehnen.

c) Eine weitere Zunahme des MIV ist nicht nachhaltig und daher zu verhindern. Der VCS lehnt insbesondere die Erhöhung des Fahrtenkontingents im Westside Bern Brünnen von 6000 auf 8000 Fahrten entschieden ab.

d) Der öffentliche Verkehr ist gegenüber dem motorisierten Individualverkehr klar zu priorisieren.

e) Der Kanton bietet den Betreibern von Flughäfen keine finanzielle Unterstützung.

f) Die Lärmschutz-Verordnung ist unverzüglich umzusetzen. Dabei sind Massnahmen an der Quelle (Tempo 30 und lärmarme Beläge) zu priorisieren. Wenn sich bauliche Massnahmen verzögern, ist Tempo 30 auch als temporäre Massnahme anzuwenden.

g) Der Kanton Bern soll den nachhaltigen, naturnahen Tourismus unterstützen. Die Intensiverholungsgebiete dürfen erst festgesetzt werden, wenn das kantonale Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet worden ist.

Wohlwollend nimmt der VCS Bern die Erwähnung von Velorouten im Richtplan zur Kenntnis. Zudem begrüsst der VCS die Massnahmen zur Erhaltung, Aufwertung und Entwicklung der Ortsbilder.

Weitere Informationen:

VCS-Sektion Bern, Jan Remund, Präsident, 079 917 15 29
VCS-Sektion Bern, Benjamin Zumbühl, Geschäftsführer, 077 454 50 33

Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!
.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print